Das Verlassen von Wegen ist an Stränden erlaubt, sofern nicht vor Ort durch besondere Kennzeichnung eingeschränkt.
Schutzgebiet "Goor-Muglitz: Muglitzer Boddenufer" bewahrt alte Laubwälder der Goor, die Freetzer Niederung und bewaldete Steilhänge mit Wildobst bei Muglitz. Dazu gehören auch steinige Flachwasserbereiche des Greifswalder Boddens, ein wichtiger Lebensraum für vielfältige Arten.
Das Naturschutzgebiet Goor-Muglitz: Muglitzer Boddenufer ist ein bedeutsamer Teil des Biosphärenreservats Südost-Rügen. Es schützt diverse Lebensräume, darunter ausgedehnte Laubwälder mit altem Baumbestand in der Goor, die feuchte Freetzer Niederung und einen charakteristischen bewaldeten Steilhang nahe Muglitz, der durch Wildobstgehölze geprägt ist. Auch die angrenzenden steinigen Flachwasserbereiche des Greifswalder Boddens sind von besonderer Bedeutung und gehören zum Schutzgebiet. Dieser Bereich ist entscheidend für den Erhalt seltener Pflanzen- und Tierarten, die in diesen unterschiedlichen Biotopen ihre Heimat finden. Die naturnahe Entwicklung der Wälder und Feuchtgebiete trägt maßgeblich zur ökologischen Vielfalt der Küstenlandschaft Südostrügens bei. Besucher können auf ausgewiesenen Wegen die ungestörte Natur erleben und auf einem Naturlehrpfad mehr über dieses schützenswerte Gebiet erfahren. Es ist ein wichtiger Rückzugsort für die heimische Flora und Fauna und ein Beispiel für erfolgreichen Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern |
| Fläche | 13,42ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c16f8708-f50d-428c-a4cf-2155935559f2 |
Das Verlassen von Wegen ist an Stränden erlaubt, sofern nicht vor Ort durch besondere Kennzeichnung eingeschränkt.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt für das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen und Wohnmobilen.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Das Befahren ist außerhalb betonnter Fahrrinnen verboten. Ausgenommen ist das Befahren der Having, der Kaming und des Zicker Sees mit Segel-, Paddel- und Ruderbooten bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 100 m zum Ufer.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Das Befahren ist außerhalb betonnter Fahrrinnen verboten.
insbesondere wildlebenden Tieren nachzustellen oder sie mutwillig zu beunruhigen
Gilt für die Nutzung außerhalb von Gebäuden oder Fahrzeugen.