Das Verlassen von Wegen ist an Stränden erlaubt, sofern nicht vor Ort durch besondere Kennzeichnung eingeschränkt.
Das Naturschutzgebiet Granitz auf Rügen bewahrt alte Küstenwälder und seltene Kesselmoore. Als Kernzone des Biosphärenreservats Südost-Rügen ermöglicht es ungestörte Naturentwicklung und sichert Lebensräume für diverse Arten.
Das Naturschutzgebiet Granitz, ein wichtiger Bestandteil des Biosphärenreservats Südost-Rügen, widmet sich dem Schutz eines unschätzbaren Naturerbes auf der Insel Rügen. Der primäre Schutzzweck liegt in der Erhaltung und Entwicklung seiner besonderen küstennahen Altwaldstandorte sowie der eingestreuten Kesselmoore. Diese unberührten Landschaften sind ein essenzieller Rückzugsort, in dem natürliche Prozesse ohne menschliches Eingreifen ablaufen können, um die langfristige ökologische Integrität zu gewährleisten. Die Granitz bietet einen entscheidenden Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten, die in diesen reifen Wald- und Feuchtgebietsökosystemen gedeihen. Die begonnenen Wiedervernässungsmaßnahmen der Kesselmoore fördern zusätzlich die Artenvielfalt und die natürliche Entwicklung dieser einzigartigen Feuchtgebiete. Die Granitz steht beispielhaft für das Engagement, der Natur freien Lauf zu lassen, und bietet einen Einblick in die ursprüngliche Wildnis Rügens. Sie trägt maßgeblich zum regionalen und europäischen Netz der Schutzgebiete für Vögel und Lebensräume bei.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern |
| Fläche | 11,61km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 2b17685b-03cd-4c63-b523-d3bfbe355ca6 |
Das Verlassen von Wegen ist an Stränden erlaubt, sofern nicht vor Ort durch besondere Kennzeichnung eingeschränkt.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt für das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen und Wohnmobilen.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Das Befahren ist außerhalb betonnter Fahrrinnen verboten. Ausgenommen ist das Befahren der Having, der Kaming und des Zicker Sees mit Segel-, Paddel- und Ruderbooten bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 100 m zum Ufer.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Das Befahren ist außerhalb betonnter Fahrrinnen verboten.
insbesondere wildlebenden Tieren nachzustellen oder sie mutwillig zu beunruhigen
Gilt für die Nutzung außerhalb von Gebäuden oder Fahrzeugen.