vom 01. November bis 31. Mai
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.
Zweck der Ausweisung des Wildschutzgebietes Maurach ist der Schutz und die Erhaltung des Rotwildes sowie die Verhütung von Wildschäden durch eine möglichst ungestört durchführbare Rotwildfütterung. Durch die unmittelbare Nähe der Fütterung zum Sanierungsgebiet Blattgraben wurde der Bau eines Wintergatters notwendig. Das Rotwild hat dort somit einen Zwangseinstand während der Fütterungsperiode.
| Ort | Deutschland - Bayern - Rosenheim, Landkreis |
| Fläche | 26,06ha |
| DtP ID | f7f6e37c-e3e2-4d2b-abcb-6eee998ce91e |
vom 01. November bis 31. Mai
Landratsamt Rosenheim - 22. Januar 2020