Ausgewiesene Wege/Plätze
Das Betreten des Gebietes ist nur auf gekennzeichneten Wegen erlaubt.
Die Greifswalder Oie ist ein wichtiges Naturschutzgebiet in der Ostsee. Sie schützt vielfältige Vogelarten und ihre Lebensräume als Brut- und Rastgebiet. Auch Kegelrobben finden hier einen Rückzugsort in ungestörter Natur.
Die Greifswalder Oie ist ein bedeutendes Insel-Naturschutzgebiet in der Ostsee, bekannt für ihre außergewöhnliche Artenvielfalt und ihren ökologischen Wert. Dieses einzigartige Inselökosystem bietet essentiellen Schutz für eine breite Palette von Vogelarten. Sie dient als unverzichtbares Brutgebiet für zahlreiche Seevögel und als wichtiger Rastplatz für Zugvögel auf ihren anspruchsvollen Reisen. Die ungestörten Küstenlebensräume unterstützen diese Vogelpopulationen und tragen maßgeblich zu regionalen und internationalen Schutzbemühungen bei. Über ihre Bedeutung für Vögel hinaus bietet die Greifswalder Oie auch wichtigen Rückzugsraum für Meeressäugetiere. Kegelrobben sind regelmäßige Besucher und nutzen die abgeschiedenen Bereiche der Insel zur Erholung und Jungenaufzucht. Die unverwechselbare Flora und Fauna der Insel, angepasst an die spezifischen Bedingungen einer Ostseeinsel, werden ebenfalls bewahrt, um das einzigartige Naturerbe zu sichern. Ihre ursprüngliche Umgebung ermöglicht wissenschaftliche Beobachtungen und ökologische Forschung, die zu einem tieferen Verständnis der Küstenökosysteme beitragen.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern |
| Fläche | 2,14km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 48c11eba-459d-4b9b-9bfe-1cf43ee7dcd1 |
Ausgewiesene Wege/Plätze
Das Betreten des Gebietes ist nur auf gekennzeichneten Wegen erlaubt.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Das Anlegen mit Sportgeräten und das Betreten der Insel von diesen aus ist nur im Hafenbereich erlaubt.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Das Anlegen mit Wasserfahrzeugen und Sportgeräten sowie das Betreten der Insel von diesen aus ist nur im Hafenbereich erlaubt.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Das Anlegen mit Wasserfahrzeugen und Sportgeräten sowie das Betreten der Insel von diesen aus ist nur im Hafenbereich erlaubt.
Das Beschädigen oder Entnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen ist verboten.
Die Ausübung der passiven Fischerei ist nur Haupt- und Nebenerwerbsfischern gestattet, nicht für Freizeitzwecke.
Das Nachstellen und Beunruhigen wildlebender Tiere ist verboten, was auch für das Fotografieren/Filmen gilt, wenn es zu einer Störung führt.
Das Verursachen von Lärm und die Benutzung von Tonwiedergabegeräten ist verboten.
Verordnung über das Naturschutzgebiet 'Greifswalder Oie'
20. Februar 1995