Greina

Wildschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Die Schweizer Wildschutzgebiete haben den Schutz ausgewählter Arten sowie ihrer Lebens­räu­me zum Ziel. Neben der Jagd ist auch die Freizeitnutzung eingeschränkt: Wintersportarten dürfen nur auf markierten Routen ausgeübt werden. Hunde sind im Wald an der Leine zu führen. Für die Durchführung sportlicher Anlässe ist eine kantonale Bewilligung erfor­der­lich. Damit gelten für Wintersportler die gleichen Zutrittsbeschränkungen wie für rechtskräftige Wildruhezonen mit Wegegebot auf markierten Routen.

Beschreibung

Schutzzeit: 01.01.-31.12. Zusatzinformation: i cani devono essere condotti al guinzaglio; la circolazione di droni è vietata; è vietato piantare tende o campeggiare; autorizzazione cantonale richiesta per eventi sportivi (ai sensi dell'art. 5 OBAF)

Allgemeine Informationen