Groß Schauener Seenkette

Naturschutzgebiet

  • location_on Deutschland - Brandenburg - Oder-Spree
  • straighten 19,06km²

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

ausgenommen sind das Betreten von Forstflächen für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember eines Jahres, das Betreten von abgeernteten Wiesen- und Weideflächen für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres sowie das Betreten von Eisflächen zur individuellen sportlichen Betätigung

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Reiten ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Motorisierte Aktivitäten

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dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Wasseraktivitäten

dtp_watercraftswithoutmotor_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Auf dem Küchensee ist die Benutzung von drei Angelkähnen oder Ruderbooten gleichzeitig zulässig. Als Einlass- und Liegestelle ist ausschließlich das Flurstück 7/4 der Flur 12 in der Gemarkung Storkow zulässig; Auf dem Alten Wochowsee ist die Benutzung von Angelkähnen oder Ruderbooten zulässig. In der Zeit vom 1. März bis 15. Juli eines jeden Jahres ist das Befahren innerhalb eines 200 m breiten Abstandes zur Insel verboten. Das Anlanden an der Insel ist ganzjährig verboten; Auf dem Großen Schauener See ist die Benutzung von Angelkähnen oder Ruderbooten zulässig. Als Einlass- und Liegestelle ist ausschließlich das Flurstück 39 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Schauen zulässig. Die genannten Einlass- und Liegestellen sind in der topografischen Karte eingetragen.

dtp_watercraftsmotorized_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Wasserfahrzeuge motorisiert ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Auf dem Küchensee ist die Benutzung von drei Angelkähnen oder Ruderbooten gleichzeitig zulässig. Als Einlass- und Liegestelle ist ausschließlich das Flurstück 7/4 der Flur 12 in der Gemarkung Storkow zulässig; Auf dem Alten Wochowsee ist die Benutzung von Angelkähnen oder Ruderbooten zulässig. In der Zeit vom 1. März bis 15. Juli eines jeden Jahres ist das Befahren innerhalb eines 200 m breiten Abstandes zur Insel verboten. Das Anlanden an der Insel ist ganzjährig verboten; Auf dem Großen Schauener See ist die Benutzung von Angelkähnen oder Ruderbooten zulässig. Als Einlass- und Liegestelle ist ausschließlich das Flurstück 39 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Schauen zulässig. Die genannten Einlass- und Liegestellen sind in der topografischen Karte eingetragen.

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Luftaktivitäten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Betreiben von Modellsport oder ferngesteuerten Modellen verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

vom 01. Januar bis 30. Juni

nichtgewerbliches Sammeln von Pilzen oder Beeren auf Forstflächen im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember eines Jahres erlaubt

dtp_feedanimals_forbidden_regular

Tiere füttern ist verboten

dtp_swimming_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Baden ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

dtp_fishing_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Angeln ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Das Angeln vom Ufer aus an der Groß Schauener Seenkette ist auf die in § 4 Abs. 2 Nr. 12 benannten Badestellen beschränkt; Angeln vom Boot aus nur auf den Großen Schauener See, den Alten Wochowsee und den Küchensee; Angeln am Küchensee vom Land aus verboten; Angelfischerei an oder auf dem Karrassee verboten

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Feuer ist verboten