In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb von Straßen und Wegen mit Fahrzeugen aller Art zu fahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb von Straßen und Wegen mit Fahrzeugen aller Art zu fahren.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb von Straßen und Wegen zu reiten.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb von Straßen und Wegen mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer zu entzünden oder zu unterhalten.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile, insbesondere Bäume, Hecken, Gebüsche, Feldgehölze im Ganzen oder Teile davon auszugraben, abzupflücken, abzusägen oder in sonstiger Weise zu beschädigen, zu roden oder zu zerstören.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile, insbesondere Bäume, Hecken, Gebüsche, Feldgehölze im Ganzen oder Teile davon auszugraben, abzupflücken, abzusägen oder in sonstiger Weise zu beschädigen, zu roden oder zu zerstören.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.