vom 01. November bis 30. April
- location_on Deutschland - Bayern - Oberallgäu
- straighten 0,37km²
- groups Landratsamt Oberallgäu Jagd- und Fischereirecht
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden. In Zweifelsfällen über den genauen Geltungsbereich der Wildschutzgebietsverordnung sind die auf der Homepage des Landratsamtes Oberallgäu veröffentlichten Karten (Innenseite der Grenzlinien), maßgebend.
Regeln
Betretungsverhalten
Betreten des Gebietes
ist
verboten