vom 15. März bis 30. Juni
Die auf Schutzgebietstafeln mit einem roten Dreieck gekennzeichneten Wege dürfen von 15. März bis 30. Juni nicht begangen werden.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
vom 15. März bis 30. Juni
Die auf Schutzgebietstafeln mit einem roten Dreieck gekennzeichneten Wege dürfen von 15. März bis 30. Juni nicht begangen werden.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze