Es ist verboten, das Schutzgebiet mit Ausnahme der in der Schutzgebietskarte mit Längsschraffur dargestellten Fläche (Liegewiese und Böschung) zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Es ist verboten, das Schutzgebiet mit Ausnahme der in der Schutzgebietskarte mit Längsschraffur dargestellten Fläche (Liegewiese und Böschung) zu betreten.
Es ist verboten, im Gutershofer Weiher außerhalb der in der Schutzgebietskarte mit Querschraffur dargestellten Wasserfläche (Badebucht), Modellboote zu betreiben oder die Wasserfläche mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft einschließlich Luftmatratzen, Schlauchbooten und dergleichen zu befahren.
Es ist verboten, im Gutershofer Weiher außerhalb der in der Schutzgebietskarte mit Querschraffur dargestellten Wasserfläche (Badebucht), Modellboote zu betreiben oder die Wasserfläche mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft einschließlich Luftmatratzen, Schlauchbooten und dergleichen zu befahren; Boote, Bojen und andere schwimmende Anlagen zu verankern
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut‑, Wohn‑ oder Zufluchtsstätten dieser Tiere freizulegen, zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Im Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Es ist verboten, im Gutershofer Weiher außerhalb der in der Schutzgebietskarte mit Querschraffur dargestellten Wasserfläche (Badebucht) zu baden.