Haderaue-Königsklinger Aue

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Das Naturschutzgebiet Haderaue-Königsklinger Aue in Rheinland-Pfalz liegt am Rhein. Es bewahrt vielfältige Auenlebensräume und deren einzigartige Tier- und Pflanzenwelt und fördert das ökologische Gleichgewicht der Flusslandschaft.

Das 1992 eingerichtete Naturschutzgebiet Haderaue-Königsklinger Aue ist ein bedeutendes Naturgebiet in Rheinland-Pfalz, das sich entlang des Rheins erstreckt. Diese geschützte Landschaft spielt eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung der einzigartigen biologischen Vielfalt der Flussauen. Es sichert ein Mosaik aus Lebensräumen, darunter dynamische Überschwemmungsgebiete, vielfältige Auenwälder und verschiedene aquatische Zonen. Diese Ökosysteme bieten wesentliche Rückzugs- und Brutstätten für eine breite Palette an Pflanzen- und Tierarten, von denen viele selten oder gefährdet sind. Der vorrangige Schutzzweck des Gebiets ist die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Unversehrtheit der Rheinauen, um das langfristige Überleben seiner spezialisierten Flora und Fauna zu gewährleisten. Es unterstützt natürliche hydrologische Prozesse und trägt wesentlich zum gesamten ökologischen Netzwerk der Region bei, wodurch es Einblicke in die natürliche Dynamik des großen Flusses bietet.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

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Bespannte Fahrzeuge ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Feuer ist verboten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Angeln ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Es ist verboten die Fischerei zwischen Stromkilometer 508 und 511 am Rhein und Altrhein und am Gewässer „Krappen“ (Haderaula-che) ganzjährig sowie in den übrigen Bereichen in der Zeit vom 01.09. bis 31.05. eines jeden Jahres mit anderen Gerä-ten als der einfachen Handangel auszuüben

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Baden ist verboten

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Fotografieren/Filmen ist verboten

Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten