vom 20. März bis 31. Juli
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
vom 20. März bis 31. Juli
Es ist verboten, das Schutzgebiet zu befahren.
Es ist verboten, das Schutzgebiet zu befahren.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Schiffsmodelle zu betreiben.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer zu machen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.