Hasbruch

Naturschutzgebiet

  • location_on Deutschland - Niedersachsen - Oldenburg
  • straighten 6,31km²
  • groups LK Oldenburg

Der Hasbruch ist ohne Zweifel das bedeutendste Naturschutzgebiet im Landkreis Oldenburg. Insbesondere als historisch alter Waldstandort mit Naturwald-Arealen, in denen der Wald seit über 150 Jahren nicht mehr bewirtschaftet wird, erlangt der Hasbruch als Naturschutzgebiet eine europaweite Bedeutung. Die Artenvielfalt ist heutzutage für einen norddeutschen Waldstandort außergewöhnlich hoch. Die lange Geschichte des Hasbruchs war durchaus wechselhaft. Im Mittelalter war seine Ausdehnung noch weitaus größer und er wurde in großen Teilen als Hutewald genutzt, was zu eher lichten Arealen führte. Mit Beginn der organisierten Forstwirtschaft zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden jedoch große Teile des Waldes gerodet und neue Eichen angepflanzt. Nun wandelt er sich allmählich von einem natürlichen Eichen-Hainbuchenwald-Standort zu einem Rotbuchenwald-Standort, da die Stieleiche sich nicht gegen die Rotbuche behaupten kann. Wegen seiner besonderen Schönheit ist der Hasbruch ein beliebtes Ausflugsziel und hat touristische Bedeutung. Auch von der anwohnenden Bevölkerung wird der Hasbruch vor allem als Ort der Erholung und Entspannung genutzt. Auf der Waldweide des Projekts "Vielfalt in Geest und Moor" im Hasbruch arbeiten jetzt Schottische Hochlandrinder während des ganzen Jahres an einer strukturreichen Weidelandschaft und Wiederbelebung des historischen Hutewaldes. Die Weidefläche umfasst 12 Hektar Grünland und 24 Hektar Wald und ist auf einem kleine Überweg sogar betretbar. Von den Rindern ist jedoch ausreichend Abstand zu bewahren.

Ein Naturschutzgebiet ist laut Bundesnaturschutzgesetz ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Ökosystemen, aus wissenschaftlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Handlungen, die zu einer Veränderung oder gar Beschädigung des Naturschutzgebietes führen können, sind verboten.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

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Feuer ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten