Es ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren oder im Schutzgebiet außerhalb der Wege zu reiten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Es ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren oder im Schutzgebiet außerhalb der Wege zu reiten.
Es ist verboten, im Haslacher Weiher außerhalb der bisherigen Badestelle am Damm zu baden und das Gewässer mit Wasserfahrzeugen aller Art einschließlich Luftmatratzen o. ä. zu befahren.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, Wohnmobile, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, sowie Teich- oder Seerosen sowie Wasserpflanzen aller Art zu entfernen oder zu beschädigen.
Es ist verboten, im Haslacher Weiher außerhalb der bisherigen Badestelle am Damm zu baden.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, zu grillen, Feuer zu machen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten dieser Tiere freizulegen, zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.