Haslacher Weiher

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Es ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren oder im Schutzgebiet außerhalb der Wege zu reiten.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

Es ist verboten, im Haslacher Weiher außerhalb der bisherigen Badestelle am Damm zu baden und das Gewässer mit Wasserfahrzeugen aller Art einschließlich Luftmatratzen o. ä. zu befahren.

Aufenthaltsaktivitäten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, Wohnmobile, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Pilze sammeln ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, sowie Teich- oder Seerosen sowie Wasserpflanzen aller Art zu entfernen oder zu beschädigen.

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Baden ist verboten

Es ist verboten, im Haslacher Weiher außerhalb der bisherigen Badestelle am Damm zu baden.

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Abfall entsorgen ist verboten

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Feuer ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, zu grillen, Feuer zu machen.

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Angeln ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten dieser Tiere freizulegen, zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten