Hausener Wand

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Reitaktivitäten

dtp_harnessedvehicles_forbidden_regular

Bespannte Fahrzeuge ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_forbidden_regular

Kraftfahrzeug ist verboten

Bergaktivitäten

dtp_climbing_forbidden_regular

Klettern ist verboten

vom 15. Februar bis 15. Juni

Insbesondere ist in der Zeit vom 15. Februar bis zum 15. Juni jeden Jahres das Klettern in der "Großen Hausener Wand" auf Parz. Nr. 943, 945 und 946 der Markung Hausen an der Fils ("Augenstein" - "Walfisch" bis "Schober" je einschließlich) verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten