Heidemoor bei Ottermoor

Naturschutzgebiet

Das Naturschutzgebiet (NSG) „Heidemoor bei Ottermoor“ wurde 1978 durch die Bezirksregierung Lüneburg ausgewiesen. Es liegt im europäischen Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebiet 038 „Wümmeniederung“.

Das Gebiet wird in seinen zentralen Bereichen vor allem durch seine Binnendünen und vermoorten Ausblasungsmulden charakterisiert, deren Entstehung eng mit der Wümme in Verbindung steht. Das recht stark reliefierte Gebiet wird durch nährstoffarme, flache Moore und Heiden, die eng mit den umgebenen Kiefernwäldern verzahnt sind, geprägt. Die vereinzelt vorhandenen dystrophen, naturnahen Kleingewässer weisen wertvolle moorähnliche Verlandungszonen mit seltenen Arten wie Schnabel- und Fadensegge auf. Das NSG ist das Quellgebiet des Fuhlbaches, der weiter westlich in die Wümme mündet. Die Randflächen bilden u. a. größere land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen, die insbesondere über den Wasser- und Nährstoffhaushalt eng mit den zentralen Flächen im Kontakt stehen und daher für den Erhalt und die Entwicklung des Gebietes von grundlegender Bedeutung sind. Naturräumlich gesehen liegt das Gebiet im Bereich der Wümmeniederung, allerdings unweit der Zevener Geest im Norden und der Hohen Heide im Osten. Noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde die gesamte Wümmeniederung großflächig von Mooren und Brüchen geprägt, kleinere Flächen wiesen Heiden auf. Das Heidemoor bei Ottermoor stellt sich in seinen zentralen Bereichen als ein vielfältig strukturiertes Gebiet dar, das durch ein Mosaik an unterschiedlichen Lebensräumen in zum Teil kleinräumigen Wechsel gekennzeichnet ist. Die Basiserfassung des Landes Niedersachsen aus dem Jahr 2005 ergab für das Gebiet ein Vorkommen von 12 FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT). Neben zwei Stillgewässer- und drei Moor-LRT wurden drei Wald- und vier Offenland-LRT im NSG erfasst. Davon zählen drei FFH-LRT zu den prioritären FFH-LRT. Innerhalb des NSG sind im Rahmen der Basiserfassung zahlreiche seltene und gefährdete Pflanzenarten und Moose nachgewiesen worden.

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Reiten ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Hunde mit Leine ist erlaubt

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten