- location_on Deutschland - Baden-Württemberg - Alb-Donau-Kreis
- straighten 0,30km²
- groups Regierungspräsidium Tübingen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Regeln
Betretungsverhalten
Reitaktivitäten
Aufenthaltsaktivitäten
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
Luftaktivitäten
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Modellfluggeräte und Modellfahrzeuge aller Art zu betreiben.
Generelles Verhalten
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Hunde frei laufen zulassen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, zu grillen, Feuer zu machen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Es ist verboten, Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.