Heimerbrühl

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Das Naturschutzgebiet Heimerbrühl in Rheinland-Pfalz schützt wertvolle Talauen mit mäandrierendem Bachlauf, Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren und Flachwasserzonen. Es bewahrt die Vielfalt der lokalen Flora und Fauna.

Das Naturschutzgebiet Heimerbrühl in Rheinland-Pfalz, nahe dem Glan, wurde 1985 zum Erhalt einer einzigartigen Naturlandschaft eingerichtet. Es dient dem Schutz ausgedehnter Talauen, die von einem naturnahen, stark mäandrierenden Bachlauf durchzogen werden. Diese dynamische Gewässerlandschaft ist essentiell für die ökologische Vielfalt des Gebiets. Weiterhin umfasst das Schutzgebiet wertvolle Feuchtwiesen, die Lebensraum für spezialisierte Pflanzen- und Tierarten bieten. Charakteristisch sind auch die artenreichen Hochstaudenfluren und die vitalen Flachwasserzonen. Diese unterschiedlichen Biotope tragen gemeinsam zur Erhaltung seltener Lebensgemeinschaften bei und sind von besonderer Bedeutung für den regionalen Naturschutz. Der Schutz dieser Lebensräume ist von hoher Priorität, um die charakteristische Flora und Fauna der Region langfristig zu sichern.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Toilettengang ist verboten

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Feuer ist verboten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Angeln ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Es ist verboten die Fischerei an den Flachteichen sowie am Glan im Teilabschnitt zwischen nördlicher Grenze des Grundstücks Flurst.-Nr. 1007 und südlicher Grenze des Grundstücks Flurst.-Nr. 1061/2 von der den Flachteichen zugewandten Uferseite auszuüben.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten