Insbesondere ist verboten die Wege zu verlassen, ausgenommen ist der Bereich oberhalb der Wohnstraßen »Am Stickel« und »In der Au« bis zur Höhe des alten Mittelhangweges unterhalb der Felsbank.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Insbesondere ist verboten die Wege zu verlassen, ausgenommen ist der Bereich oberhalb der Wohnstraßen »Am Stickel« und »In der Au« bis zur Höhe des alten Mittelhangweges unterhalb der Felsbank.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: das Gebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 Metern Breite mit Fahrrädern zu befahren
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze