Hengelesweiher

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Baden ist verboten

Das Baden im Hengelesweiher südlich der in die Schutzgebietskarte eingezeichneten Linie ist verboten. Das Baden im Hengelesweiher ist nur vom nicht zum Schutzgebiet gehörenden Teil des Flurstücks Nr. 9/1 der Flur 4 (Simmerberg) (im Norden des östlichen Ufers)aus gestattet.

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Pilze sammeln ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Pflanzen sammeln ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Abfall entsorgen ist verboten

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Feuer ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, zu grillen, Feuer zu machen.

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Angeln ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten dieser Tiere freizulegen, zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten