Es ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der öffentlichen Wege zu befahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Es ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der öffentlichen Wege zu befahren.
Es ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der öffentlichen Wege zu befahren.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb von zugelassenen Stellen Feuer zu machen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.