Hermannsberger Weiher

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

IN dem Naturschutzgebiet ist es verboten, zu lärmen, Radio‑ oder sonstige tonerzeugende Geräte zu betreiben.