Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
IN dem Naturschutzgebiet ist es verboten, zu lärmen, Radio‑ oder sonstige tonerzeugende Geräte zu betreiben.