vom 01. April bis 31. August
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
vom 01. April bis 31. August
Insbesondere ist verboten, außerhalb der Wege zu reiten.
Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.