Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten das Gebiet außerhalb der Wege, der Dammkrone zwischen den Weihern und der Wiese südlich FW 2308/1 zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten das Gebiet außerhalb der Wege, der Dammkrone zwischen den Weihern und der Wiese südlich FW 2308/1 zu betreten.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, außerhalb von befestigten Wegen Fahrrad zu fahren.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten Schlittschuh zu laufen.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, außerhalb von befestigten Wegen zu reiten.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten das Gebiet außer zur Bewirtschaftung mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten die Wasserflächen zu nutzen.
Insbesondere ist verboten, Luftfahrzeuge, Luftsportgeräte oder Flugmodelle zu starten oder zu landen.
Insbesondere ist verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
Für die Ausübung der Fischerei gelten die Verbote des § 4 nicht, wenn sie in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang und ordnungsgemäß im Sinne des Naturschutzgesetzes erfolgt, wobei 4.1 die Weiher als Aufzuchtweiher betrieben werden und eine Angelfischerei zur Nahrungsgewinnung nicht stattfindet.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Wildlebende Tiere an ihren Nist‑, Brut‑, Wohn‑ oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.