- straighten 0,16km²
- groups Regierungspräsidium Tübingen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Regeln
Betretungsverhalten
Radsportaktivitäten
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten, außerhalb von Straßen oder befestigten Wegen mit Fahrrädern zu fahren.
Reitaktivitäten
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten, außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten.
Motorisierte Aktivitäten
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten, außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit motorisierten Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, zu fahren.
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten
Ein schonender Rückschnitt von Hecken und Gebüschen ist außerhalb der Vogelbrutperiode (vom 1. März bis 30. September) zulässig.
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten, Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören sowie Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohn‑ oder Zufluchtstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen, zu verursachen.