Heusteige

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

Radsportaktivitäten

dtp_cycling_forbidden_regular

Radfahren ist verboten

Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten, außerhalb von Straßen oder befestigten Wegen mit Fahrrädern zu fahren.

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_forbidden_regular

Reiten ist verboten

Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten, außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten.

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_forbidden_regular

Kraftfahrzeug ist verboten

Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten, außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit motorisierten Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, zu fahren.

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_dogs_forbidden_regular

Hunde ist verboten

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten

Ein schonender Rückschnitt von Hecken und Gebüschen ist außerhalb der Vogelbrutperiode (vom 1. März bis 30. September) zulässig.

dtp_photographingfilming_forbidden_regular

Fotografieren/Filmen ist verboten

Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten, Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören sowie Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohn‑ oder Zufluchtstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen, zu verursachen.