Hinterberg-Falz

Wald-Wild-Schongebiet

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden. Wegegebot: 01.11. bis 30.04.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 01. November bis 30. April