Hinterbolgen Bolgengrat

Wald-Wild-Schongebiet

Wald-Wild-Schongebiete wurden im Rahmen der DAV-Aktion "Skibergsteigen umweltfreundlich" vereinbart und basieren auf Freiwilligkeit. Achtung: Hier gilt zum Schutz der Wildtiere und des Waldes ein freiwilliges Betretungsverbot im Rahmen der DAV-Initiative "Skibergsteigen umweltfreundlich".

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_forbidden_regular

Betreten des Gebietes ist verboten

vom 01. April bis 31. Mai