Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, die zugelassenen Wege zu verlassen.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, die zugelassenen Wege zu verlassen.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, die zugelassenen Wege zu reiten.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, das Gebiet mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu befahren.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören sowie wildlebende Tiere an ihren Nist-, Brut- und Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.