Ausgewiesene Wege/Plätze
Fahren mit Kraftfahrzeugen ist nur auf den für den Verkehr freigegebenen Wegen erlaubt.
Naturschutzgebiet Hochkelberg mit Mosbrucher Weiher bewahrt eine einzigartige Vulkanlandschaft. Es schützt einen besonderen Maarsee, ein wachsendes Hochmoor und Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten.
Das Naturschutzgebiet Hochkelberg mit Mosbrucher Weiher bietet einen einzigartigen Einblick in die vulkanische Vergangenheit der Eifel. Im Zentrum liegen der Hochkelberg, ein markanter tertiärer Vulkankegel, und der faszinierende Mosbrucher Weiher. Dieser Maarsee wandelt sich zunehmend in ein Hochmoor um und bildet so ein wertvolles, sensibles Ökosystem. Hauptschutzzweck ist die Bewahrung dieser charakteristischen Vulkanlandschaft mit ihren geologischen Besonderheiten wie dem Maar und dem wachsenden Moor. Es schützt vielfältige Lebensräume für zahlreiche seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten, die speziell an die einzigartigen Bedingungen von Vulkan- und Moorlandschaften angepasst sind. Das Gebiet hat zudem hohe Bedeutung für wissenschaftliche Forschung und Umweltbildung, da es natürliche Prozesse und Artenschutz exemplarisch darstellt.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Vulkaneifel |
| Fläche | 1,88km² |
| Gründungsjahr | 1998 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 3b46b96c-4ca3-4351-a022-83d9946debed |
| Name und Abteilung |
Rheinland-Pfalz
|
| Webseite | https://naturschutz.rlp.de/ |
Ausgewiesene Wege/Plätze
Fahren mit Kraftfahrzeugen ist nur auf den für den Verkehr freigegebenen Wegen erlaubt.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt nur für den Bereich des Mosbrucher Weihers.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt nur für den Bereich des Mosbrucher Weihers.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt nur für den Bereich des Mosbrucher Weihers.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt nur für den Bereich des Mosbrucher Weihers.
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Gilt nur für den Bereich des Mosbrucher Weihers.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt nur für den Bereich des Mosbrucher Weihers, speziell Fasanenfutterplätze.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt nur für den Bereich des Mosbrucher Weihers, insbesondere an Brut- oder Wohnstätten von Säugetieren und Vögeln.
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Gilt nur für den Bereich des Mosbrucher Weihers.