Beschreibung & Karte
Überblick
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden. In Zweifelsfällen über den genauen Geltungsbereich der Wildschutzgebietsverordnung sind die auf der Homepage des Landratsamtes Oberallgäu veröffentlichten Karten (Innenseite der Grenzlinien), maßgebend.
Allgemeine Informationen
| Ort | Deutschland - Bayern - Oberallgäu |
| Fläche | 37,89ha |
| DtP ID | 57e3400f-1485-44f5-9717-60a735058f6d |
Gesetze und Verordnungen
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Verordnung des Landratsamtes Oberallgäu über die Ausweisung des Wildschutzgebietes "Höfle"
Landratsamt Oberallgäu - 10. Oktober 2019