Beschreibung & Karte
Überblick
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden. In Zweifelsfällen über den genauen Geltungsbereich der Wildschutzgebietsverordnung sind die auf der Homepage des Landratsamtes Oberallgäu veröffentlichten Karten (Innenseite der Grenzlinien), maßgebend.
Beschreibung
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.
Allgemeine Informationen
| Ort | Deutschland - Bayern - Oberallgäu |
| Fläche | 21,06ha |
| DtP ID | 562ecbf3-2187-495e-984e-d666e8915fe0 |
Gesetze und Verordnungen
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Verordnung des Landratsamtes Oberallgäu über die Ausweisung des Wildschutzgebietes "Höllbach"
Landratsamt Oberallgäu - 26. Januar 2021