Hohenäcker-Imenberg

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Schneeaktivitäten

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Ski- & Snowboardfahren ist verboten

bezogen auf Sommerski

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren; straßenverkehrsrechtliche Fahrverbote bleiben unberührt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Pilze sammeln ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Feuer ist verboten

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Angeln ist verboten

Gilt nicht, für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten