vom 01. Dezember bis 31. März zwischen 12:00 und 08:00
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.
vom 01. Dezember bis 31. März zwischen 12:00 und 08:00