vom 01. November bis 30. April
Unsere heimischen Wildtiere brauchen Gebiete, in die sie sich ungestört zurückziehen können. Daher sind Wildruhezonen besonders wichtige, behördlich verordnete Schutzgebiete. In diesen Gebieten und rundum eine Wildtierfütterung herrscht ein Wegegebot. Das bedeutet, dass man sich in diesen Gebieten nur auf ausgewiesenen Wanderwegen und Forststraßen bewegen darf.
Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen der Vermeidung übermäßiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nur auf offiziellen Wegen für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Es herrscht also ein Wegegebot.
vom 01. November bis 30. April