Hungerberg

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren sowie generell Motocrossfahrten und ‑rennen abzuhalten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde ist verboten

Insbesondere ist verboten, Hunde frei laufen zu lassen.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Fotografieren/Filmen ist verboten

Insbesondere ist verboten, Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere zu verursachen.