Hutstock

Wildschutzgebiet

  • straighten 35,53km²

Die Schweizer Wildschutzgebiete haben den Schutz ausgewählter Arten sowie ihrer Lebens­räu­me zum Ziel. Neben der Jagd ist auch die Freizeitnutzung eingeschränkt: Wintersportarten dürfen nur auf markierten Routen ausgeübt werden. Hunde sind im Wald an der Leine zu führen. Für die Durchführung sportlicher Anlässe ist eine kantonale Bewilligung erfor­der­lich. Damit gelten für Wintersportler die gleichen Zutrittsbeschränkungen wie für rechtskräftige Wildruhezonen mit Wegegebot auf markierten Routen.

Schutzzeit: 01.01.-31.12. Zusatzinformation: Hunde sind an der Leine zu führen; der Betrieb von Drohnen ist verboten; freies Zelten und Campieren ist verboten; kantonale Bewilligung erforderlich für sportliche Anlässe (gemäss Art. 5 VEJ)

Regeln

Radsportaktivitäten

dtp_cycling_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Radfahren ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

dtp_wintersport_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen/Flugmodelle ist verboten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Hunde mit Leine ist erlaubt