Im Lützelgrund bei Maulbach

Naturschutzgebiet

Natura 2000 ist die offizielle Bezeichnung für ein Netz von Schutzgebieten, das innerhalb der Europäischen Union nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie errichtet wird. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume.

Der „Lützelgrund bei Maulbach“ liegt im Wald-Wiesental des Lützelbaches im Unteren Vogelsberg. Neben weniger wertvollen Fichtenaufforstungen umfasst das Naturschutzgebiet ein artenreiches Mosaik frischer bis nasser Wiesenstandorte mit besonderen und gefährdeten Pflanzengesellschaften, wie Pfeifengras- und Sumpfdotterblumenwiesen, Röhricht- und Seggenried-Gesellschaften, Eschenwälder entlang des Fließgewässers und Buchenwälder, den Lützelbach selbst sowie Gräben und Teiche. Die Vernetzung dieser Biotoptypen ist von besonderer Bedeutung, da sie abwechslungsreiche Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bereitstellen. Bemerkenswert sind die Lebensgemeinschaften, welche sich an den starken Wassereinfluss angepasst haben. So kommen im „Lützelgrund“ viele solcher angepassten und seltenen Arten vor, wie beispielsweise das Sumpf-Veilchen, der Sumpf-Wasserstern sowie der Sumpf-Grashüpfer. Besonders ist außerdem das 2005 erstmals festgestellte Vorkommen des stark gefährdeten Laubfrosches am Lützelteich.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die teichwirtschaftliche Nutzung des Lützelteiches bis zum Ablauf des am Tage nach der Unterschutzstellung rechtsverbindlich abgeschlossenen Fischereipachtvertrages ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Im Lützelgrund bei Maulbach § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten