Das Verlassen von Wegen ist verboten, mit Ausnahme der Strände, sofern nicht vor Ort durch besondere Kennzeichnung eingeschränkt.
Die Insel Vilm ist ein historisches Naturschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern. Es schützt einzigartige Küstenlandschaften, naturnahe Waldentwicklung und wichtige Lebensräume für zahlreiche Vogelarten im Greifswalder Bodden, für ungestörte Ökosysteme.
Die Insel Vilm im Greifswalder Bodden ist ein bedeutendes Naturschutzgebiet und eines der ältesten in Mecklenburg-Vorpommern, bereits 1936 ausgewiesen. Es bewahrt die einzigartigen Küstenökosysteme der Insel und die umliegenden Flachwasserbereiche. Das Gebiet ist entscheidend für die ungestörte Entwicklung natürlicher Wälder und dient als Naturwaldreservat der wissenschaftlichen Forschung. Als Kernzone des Biosphärenreservats Südost-Rügen ist Vilm Teil eines umfassenderen Schutzkonzepts. Zudem ist es Bestandteil des FFH-Gebiets „Küstenlandschaft Südostrügen“ und des Vogelschutzgebiets „Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund“. Diese Ausweisungen unterstreichen seine Bedeutung für diverse Lebensraumtypen und zahlreiche Vogelarten, denen es essenzielle Brut-, Rast- und Nahrungsgebiete bietet. Die Insel beherbergt außerdem die Internationale Naturschutzakademie, was ihre Rolle in der Umweltbildung und -forschung hervorhebt.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern |
| Fläche | 1,70km² |
| Gründungsjahr | 1936 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | e6d6b698-a400-4de9-9b53-c953d5e76131 |
Das Verlassen von Wegen ist verboten, mit Ausnahme der Strände, sofern nicht vor Ort durch besondere Kennzeichnung eingeschränkt.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt nur auf dafür ausgewiesenen Wegen und Straßen, nicht auf markierten Wanderwegen.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gilt nur auf Fahrbahnen öffentlich gewidmeter Straßen und Wege sowie beschilderten Park- und Rastplätzen.
Ausgewiesene Wege/Plätze
erlaubt in betonnten Fahrrinnen sowie auf Having, Kaming und Zicker See mit Segel-, Paddel- und Ruderbooten, jeweils mit einem Mindestabstand von 100 m zum Ufer.
Das mutwillige Beunruhigen von Tieren ist verboten.
Verboten außerhalb von Gebäuden oder Fahrzeugen.