Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist es verboten das Gebiet außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 Metern Breite mit Fahrrädern zu befahren. Dies gilt insbesondere für den nicht befestigten Grasweg i.m Gewann Hörnle.
Insbesondere ist es verboten das Gebiet außerhalb befestigter Wege von mindestens 3 Meiern Breite zu reiten.
Insbesondere ist es verboten das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Krankenfahrstühle und Anlieger zur Bewirtschaftung der Grundstücke.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten Hunde frei laufen zu lassen.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.