Ausgewiesene Wege/Plätze
Gesperrte Vogelschutzbereiche (Kiesbrütergebiete) sind durch gelbe Tafel gekennzeichnet
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Gesperrte Vogelschutzbereiche (Kiesbrütergebiete) sind durch gelbe Tafel gekennzeichnet
vom 15. März bis 15. Oktober
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
vom 01. Januar bis 31. Mai
Von 01. Juni bis 31. Dezember ist das Befahren der Isar nur von 7:00 Uhr bis 20:30 Uhr zulässig. Nur wildwassertaugliche und steuerbare Boote erlaubt. Schwimmwestenpflicht für Nichtschwimmer oder Kinder bis 12 Jahre!
in der Nähe von besetzten Vogelbrutstätten
vom 01. März bis 31. Oktober