ausgenommen die Hochfläche des Jusi mit der bestehenden Schutzhütte und der eingerichteten Feuerstelle;
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
ausgenommen die Hochfläche des Jusi mit der bestehenden Schutzhütte und der eingerichteten Feuerstelle;
auch Grasski ist verboten
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
ausgenommen der Fahrzeuge die der land- oder forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Grundstücke dienen;
Ausgewiesene Wege/Plätze
nur auf eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt