Kaniser

Wildruhezone

Unsere heimischen Wildtiere brauchen Gebiete, in die sie sich ungestört zurückziehen können. Diese „Wildruhezonen“ dürfen nur auf ausgewiesenen Wanderwegen und Straßen betreten werden.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 01. Dezember bis 30. April