Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.
Insbesondere ist verboten Felsen zu verändern oder zu zerstören.
Insbesondere ist verboten außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer zu machen.