Karlsburger und Oldenburger Holz

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Karlsburger und Oldenburger Holz schützt wertvolle Bruchwälder, Waldwiesen, alte Baumbestände. Es ist Lebensraum für seltene Pflanzen, Tiere, Schreiadler, Schwarzstorch und brütende Kraniche.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Karlsburger und Oldenburger Holz in Mecklenburg-Vorpommern ist ein wissenschaftlich und kulturell bedeutsames Gebiet, das eine vielfältige und wertvolle Naturausstattung bewahrt. Es zeichnet sich durch einen beeindruckenden Waldkomplex aus, der von einzigartigen Bruchwäldern und weitläufigen Waldwiesen geprägt ist. Zudem beherbergt das Schutzgebiet ausgedehnte alte Baumbestände, die zu seiner reichen Biodiversität beitragen. Diese geschützte Landschaft bietet kritische Lebensräume für eine Vielzahl seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften. Insbesondere die Feuchtgebiete dienen als unverzichtbare Nahrungs- und Brutreviere für majestätische Vögel wie den Schreiadler, den Schwarzstorch und brütende Kraniche. Damit unterstreicht das Gebiet seine Bedeutung für den Erhalt dieser Arten und die Gesundheit des gesamten Ökosystems.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

Wasseraktivitäten

dtp_watercraftswithoutmotor_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Wasserfahrzeuge sind nur erlaubt auf Wasserstraßen

dtp_watercraftsmotorized_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular
Wasserfahrzeuge motorisiert ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Wasserfahrzeuge sind nur erlaubt auf Wasserstraßen

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

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