Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Tübingen |
Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000095 |
Fläche | 1,23km² |
Gründungsjahr | 1996 |
IUCN Kategorie | IV |
DtP ID | c06802bc-d670-4ddc-aa47-fd8c6ae7498f |
Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten Modellboote zu Wasser zu lassen.
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohn‑ oder Zufluchtstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen. Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Verordnung Katzenbach-Dünnbachtal
19. Dezember 1996