Katzenbach-Dünnbachtal

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten Modellboote zu Wasser zu lassen.

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde ist verboten

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohn‑ oder Zufluchtstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen. Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören.