Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten Modellboote zu Wasser zu lassen.
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohn‑ oder Zufluchtstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen. Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören.