Kerkerbachtal

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das „Kerkerbachtal“ ist ein Auengürtel, welcher sich entlang des Kerkerbaches erstreckt. Es zeichnet sich durch seine große Lebensraum-Vielfalt mit einem bemerkenswert hohen Artenreichtum aus. In einem Mosaik aus bachbegleitenden Ufergehölzen, feuchtem Grünland, Tümpeln, Hecken, felsigen Trockenrasenflächen an den westlichen Talhängen und Eichen- aber auch Nadelholzwäldern an den östlichen Hängen gedeihen für die jeweiligen Standorte zwar typische, aber dennoch besondere und schützenswerte Pflanzengesellschaften. Gleichzeitig bietet das strukturreiche Gebiet Lebensraum für 91 geschützte Tierarten, darunter 43 Arten mit starker Gefährdung. Zu diesen zählen vor allem Libellen, Schmetterlinge, Amphibien sowie Brut- und auch Zugvögel, die häufig sehr spezielle Anforderungen an ihren Lebensraum stellen, welche sich in diesem Naturschutzgebiet erfüllen.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die Ausübung der Angelfischerei am Kerkerbach durch höchstens eine Person in der Zeit vom 16. Juli bis 30. April einschließlich fischereibiologisch erforderlicher Besatzmaßnahmen mit standortheimischen Fischarten ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Kerkerbachtal § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten