Ausgewiesene Wege/Plätze
Nur markierte Wege dürfen benutzt werden.
23 % des Nationalparks Sächsische Schweiz sind als Kernzone ausgewiesen. Als Teil der Naturzone A wird hier auf lenkende und nutzende Eingriffe in die Natur verzichtet, lediglich zum Erhalt der Wege wird gelegentlich noch eingegriffen. Das Betreten der Kernzone ist nur auf markierten Wegen erlaubt (anders als im Rest des Nationalparks, wo alle Wege unabhängig von ihrer Markierung benutzt werden dürfen).
Die Naturzone A, zu der die Kernzone gehört, dient als Ruhebereich für die Natur. Um die Störungen für Tiere und Pflanzen des Nationalparks so gering wie möglich zu halten, ist das Betreten der Kernzone nur auf ausgewählten markierten Wegen gestattet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Tiere sichere Bereiche zur Verfügung haben, in die sie sich vor den Menschen zurückziehen können und ungestört zum Beispiel Futter suchen oder ihren Nachwuchs aufziehen können. Die Flora profitiert von dem strengeren Wegegebot durch minimierte Tritt- und Erosionsschäden. Die Natur soll sich hier so unbeeinflusst wie möglich entwickeln können - mit dem Menschen als Gast und Zeuge dieser Entwicklung.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Nur markierte Wege dürfen benutzt werden.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze bei Trockenheit
Es ist verboten, an nassem/feuchten Gestein zu klettern sowie künstliche Hilfsmittel oder chemische und mineralische Stoffe (z. B. Magenesia) zu verwenden. Neue Kletterwege dürfen nur von unten nach oben erschlossen werden.
Starten, Landen und das Betreiben von Luftfahrzeugen in einer Höhe von unter 600 Metern sind verboten.
Starten, Landen und das Betreiben von Luftfahrzeugen in einer Höhe von unter 600 Metern sind verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Eine schonende Entnahme ist erlaubt, solange der gekennzeichnete Weg nicht verlassen wird.
Es ist verboten, wildlebende Tiere zu füttern, zu beunruhigen oder zu verletzen.