Kiesgrube Aitrach

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten das Schutzgebiet zu betreten; ausgenommen auf dem in der Karte gekennzeichneten Lehrpfad. Ferner sind - nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde - geführte naturkundliche und umweltpädagogische Exkursionen möglich. Das Betreten des Gebiets zum Einsammeln von verirrten Bällen aus dem angrenzenden Sportgelände ist zulässig. Ferner ist es verboten Hunde frei laufen oder schwimmen zu lassen.