Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten das Schutzgebiet zu betreten; ausgenommen auf dem in der Karte gekennzeichneten Lehrpfad. Ferner sind - nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde - geführte naturkundliche und umweltpädagogische Exkursionen möglich. Das Betreten des Gebiets zum Einsammeln von verirrten Bällen aus dem angrenzenden Sportgelände ist zulässig. Ferner ist es verboten Hunde frei laufen oder schwimmen zu lassen.