Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten das Gebiet außerhalb von Straßen oder befestigten Wegen mit Fahrrädern zu befahren.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten.
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten das Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit motorisierten Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, zu befahren.
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten Hunde frei laufen zu lassen.
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer zu entzünden oder zu unterhalten.
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohn‑ oder Zufluchtstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen. Ferner Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören.